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Der einfache Weg:

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« Anmeldung und Lohnberechnung »

Sie senden uns die AHV-Karte der Arbeitnehmerin und auf dem von uns zur Verfügugn gestellten Personal-Stammblatt die folgenden Informationen: Umfang der Anstellung (Stunden pro Woche), vereinbarter Brutto- oder Nettolohn, Zivilstand / Wohnadresse, bei ausländischen Arbeitnehmenden Angaben über die Arbeitsbewilligung, Naturalleistungen (Unterkunft / Verpflegung) und allfälliger Anspruch auf Kinderzulagen.

Sie erhalten die Lohnberechnung und die vorbereiteten Anmeldeformulare (BVG), wir erledigen die nötigen Meldungen an die AHV.


Lohnberechnung (Vergleichen Sie dazu unsere Muster-Lohnabrechnung)


AHV-Karte

          Für die übrigen gilt:


BVG-Anmeldung


Kinderzulagenanspruch


Übrige Personalversicherungen



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Letzte Revision 28. Januar 2002