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Zeugnis


Der einfache Weg:

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« Austritt »

Wenn Sie die Personalversicherungen durch uns abgeschlossen haben und wir eine Kopie des Arbeitsvertrages haben, teilen Sie uns nur das Austrittsdatum und Angaben über die bezogenen Ferientage mit. Wir stellen Ihnen die nötigen Lohnberechnung (unter Einbezug der Ferienansprüche und des 13. Monatslohnes), die Austritts-Formulare, die Merkblätter und den Steuer-Lohnausweis zu.


Ferientageabrechnung / Anteiliger 13. Monatslohn oder Gratifikation

(Die Bezeichnung 13. Monatslohn deutet auf einen Lohnbestandteil hin, die Bezeichnung Gratifikation wird für unregelmässige, nicht garantierte Zulagen verwendet.)


Abmeldung BVG / FAK


Information UVG, BVG (+ evtl. Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung)

Diese Informationen müssen vor dem Austritt der Arbeitnehmerin, am besten schriftlich, abgegeben werden, da für allfällige Massnahmen Fristen (normalerweise 30 Tage nach Austritt) gelten!


Lohnausweis für die Steuern



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Letzte Revision 10. Oktober 1996